Frist für Reklamationen

Fluggäste, die eine Entschädigung für Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung beantragen möchten, sollten die gesetzlichen Fristen für die Einreichung ihrer Ansprüche kennen. Diese Fristen sind je nach örtlicher Gesetzgebung und dem Land, in dem die verantwortliche Fluggesellschaft registriert ist, sehr unterschiedlich. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Zusammenfassung der Fristen, die in verschiedenen europäischen Ländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gelten:

  • In Ländern wie Portugal, Österreich, Kroatien und Dänemark haben die Fluggäste bis zu drei Jahre Zeit, um eine Beschwerde einzureichen.
  • In Belgien und Polen beträgt die Frist nur ein Jahr.
  • In Ländern mit längeren Fristen, wie z. B. Irland und dem Vereinigten Königreich, können Passagiere bis zu 6 Jahre nach dem Vorfall Ansprüche geltend machen.
  • In Italien ist die Frist mit 26 Monaten ein wenig ungewöhnlich.
  • Interessanterweise gibt es in Malta keine Frist für die Einreichung einer Beschwerde.
  • Lettland, Litauen und Luxemburg bieten eine verlängerte Frist von 10 Jahren für Ansprüche.

Hier finden Sie eine vollständige und aktualisierte Fassung, die alle europäischen Länder im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einschließt und die Fristen für Entschädigungsansprüche umreißt:

Land Frist für Beschwerden
Portugal 3 Jahre
Deutschland 3 Jahre
Österreich 3 Jahre
Belgien 1 Jahr
Bulgarien 5 Jahre
Tschechische Republik 3 Jahre
Zypern 6 Jahre
Kroatien 3 Jahre
Dänemark 3 Jahre
Slowakei 2 Jahre
Slowenien 3 Jahre
Spanien 5 Jahre
Estland 3 Jahre
Finnland 3 Jahre
Frankreich 2 Jahre
Griechenland 5 Jahre
Ungarn 2 Jahre
Irland 6 Jahre
Island 2 Jahre
Italien 26 Monate
Lettland 10 Jahre
Litauen 10 Jahre
Luxemburg 10 Jahre
Malta Keine Begrenzung
Norwegen 3 Jahre
Die Niederlande 2 Jahre
Polen 1 Jahr
Vereinigtes Königreich 6 Jahre
Rumänien 3 Jahre
Schweden 2 Monate
Schweiz 2 Jahre

Um Ihre Rechte zu wahren, ist es wichtig, über die Fristen für die Einreichung von Beschwerden in den verschiedenen europäischen Ländern informiert zu sein. Jedes Land hat spezifische Regeln, die beachtet werden müssen, aber unser Team ist hier, um diesen Prozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Ihre Beschwerde rechtzeitig eingereicht wird. Beauftragen Sie uns mit der Verteidigung Ihrer Rechte als Fluggast.

Tipps zur Wahrung Ihrer Rechte

  1. Prüfen Sie die örtliche Gesetzgebung: Machen Sie sich mit den Gesetzen des Landes vertraut, in dem sich der Vorfall ereignet hat oder in dem die Fluggesellschaft registriert ist.
  2. Handeln Sie schnell: Unabhängig vom zur Verfügung stehenden Zeitrahmen erhöht ein möglichst frühzeitiger Beginn des Beschwerdeverfahrens Ihre Erfolgsaussichten.
  3. Inanspruchnahme spezialisierter Hilfe: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie umfassende Unterstützung bei der fristgerechten Einreichung Ihres Antrags und der Überprüfung der Anspruchsberechtigung benötigen.